Szenario: Es ist Personen möglich, ihr Bewusstsein zwischen verschiedenen Körpern (und/oder nicht-körperlichen Daseinsformen) hin und her zu transferieren. Gegen einen solchen Körper wird Gewalt ausgeübt, während das zugehörige Bewusstsein sich nicht in ihm befindet.
Frage: Handelt es sich um Körperverletzung oder um Sachbeschädigung?
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Im Roman „Unsterblichkeitsprogramm“ von Richard Morgan (Empfehlung!) gibt es darauf eine Antwort.
Ich würde darauf Bezug nehmend antworten: „weder noch“.
Im besagten Roman gibt es eine Abteilung bei der Polizei, die sich „organische Defekte“ nennt und die sich aus der ehemaligen Mordkomission heraus entwickelt hat.
Als „Mord“ oder „realer Tod“ wird die Zerstörung des Bewustseins gewertet. Die Zerstörung oder Verletzung des Körpers (in eventueller Abwesenheit des Bewustseins) wird, aufgrund der Transfermöglichkeit in einen alternativen Körper eben von „organischem Defekt“ gesprochen, was in einer äußerst schweren Körperverletzung entspricht.
Eventuell könnte der Körper sogar nachgecloned werden und das Bewustsein also hypothetisch verlustfrei in einen identischen (oder sogar besseren, da keine Altlasten existieren) Ersatzkörper transportiert werden.
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Gefundenes Fressen für alle Anwälte. Eine laienhafte Kurzrecherche auf Wikipedia sagt mir allerdings, dass bei der Körperverletzung das Recht auf Körperliche Unversehrtheit verletzt wurde, und die spricht von der physischen Gesundheit. Natürlich könnte aber eine Gesellschaft mit solchen Möglichkeiten etliche Gesetzesänderungen begründen können.
Beim kurzen Überfliegen des Szenarios hatte ich allerdings einen nicht minder interessanten Verleser: Der zweite Körper ist explizit dafür geschaffen, Körperverletzungen ausgesetzt zu werden. Das Resultat wäre also eine Gesellschaft, die Vergehen mit körperlicher Züchtigung und Schmerz bestraft, den eigentlichen „Haupt“-körper des Delinquenten dabei aber unversehrt lassen kann.