Editorial: Urheberrecht – Teil II

d6ideas dice5Nachdem wir letzte Woche ein paar Aspekte des Urheberrechts im Rollenspiel angesprochen haben, gab es einige Kommentare die die angesprochene Fälle zugunsten der Nutzer geschützten Materials verteidigten. Dies bietet einen wunderbaren Einstig in einen weiteren Aspekt der Debatte.

In vielen Fällen scheint es zunächst offensichtlich, dass der Nutzer sich auf der sicheren Seite befindet. Dennoch gibt es da zwei Stolpersteine:

Zum einen ist Recht nicht gleich Gerechtigkeit. Gerade wenn es um Situationen geht die Interpretationsspielraum lassen (wie die angesprochene Schöpfungshöhe) gibt es diverse rechtliche Fußfallen, die dem Amateur nicht bewusst sind und dann entscheidet schnell die Qualität des Anwalts. Und damit kommen wir zum zweiten Stolperstein. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt muss sich jede Seite die Frage stellen, ob sie die Kosten, den Zeitaufwand und die Publikumswirkung in Kauf nehmen möchte, die so ein Streit mit sich bringt. Selbst für den Gewinner eines solchen Prozesses sind die Kosten oft nicht unerheblich. Die potentiell negative Publikumswirkung verschiebt hier die Position zugunsten der Nutzer, was Kosten und Zeitaufwand angeht sitzen meist die Rechteinhaber am längeren Hebel. Dazu kommt dann noch die Abmahnindustrie, die im Urheberrechtsumfeld häufig auf simple Einschüchterung setzt und genau darauf spekuliert, dass der Empfänger einer solchen lieber keinen Rechtsstreit riskiert.

Und zuletzt sollte man nicht vergessen, dass bei Urheberrechtsstreitigkeiten die Beweislast oft beim Nutzer liegt. Denn das man sich auf urheberrechtlich geschütztes Material gestützt hat ist ja meist recht offensichtlich. Betrachtet man die Stoßrichtung aktueller Gesetztesinitiativen, so soll die Situation sogar dahingehend verschärft werden, dass bereits der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung zur Beweislastumkehr ausreicht und im Extremfall sogar Strafmaßnahmen stattfinden können, gegen die man sich nur nachträglich wehren kann.

Die ganze Situation wird nochmal einen ganze Ecke komplizierter wenn man tatsächlich Fanmaterial publiziert. Ist ein potentieller Urheberrechtsverstoß des normalen Rollenspielers schlicht schwer nachweisbar, liegt das publizierte Material für jedermann sichtbar vor. Es ist nahezu unumgänglich, geschützte Namen, Marken und Materialien der Rechteinhaber zu verwenden, ohne einen entsprechenden Artikel vollständig zu verstümmeln. Die gängige Praxis des „Disclaimers“, in dem man auf den tatsächlichen Rechteinhaber verweist und seine Absicht erklärt, diese Rechte nicht anzufechten, ist umstritten. Die Rechtskraft solcher Hinweise ist zweifelhaft, dafür bezeugt man durch den Disclaimer, dass man sich voll der Tatsache bewusst ist, das man hier geschütztes Material verwendet – was sich bei einem Rechtsstreit sogar nachteilig auswirken kann.

Nochmal verkompliziert wird die Sachlage durch unterschiedliche Rechtsstandards in verschiedenen Ländern. Wir haben uns aus rechtlichen Gründen dazu entschlossen, d6ideas.com bei einem deutschen Provider mit Servern in Deutschland zu platzieren, um wenigstens physisch eindeutig in Deutschland angesiedelt zu sein. Dennoch ist unser Material natürlich international verfügbar und stützt sich streckenweise auf Material, dass amerikanischem, englischem oder anderem Copyright unterliegt. Zwar sind sich Copyright im angelsächsisch geprägten Rechtsraum und deutsches Urheberrecht zumindest ähnlich, aber es gibt grade auch beim Thema „Bearbeitung“/“Derivative Work“ doch einige signifikante Unterschiede.

Nächste Woche werden wir uns ein paar konstruktive Ideen zum Thema Urheberrecht ansehen, diese Woche gibt’s aber erst mal folgende fünf(!) Artikel:
Blut_und_glas liefert uns Marine-Hybriden für Blue Planet, am Dienstag auf Deutsch und auf Englisch.

Mittwoch haben wir einen deutschen Artikel über Magie bei FATE für Euch.

Den Abschluß bildet ein Artikel über BPN-Hallen bei SLA Industries, am Donnerstag auf Englisch und Deutsch.

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